| TOP 6 | Beschluss Nr.:268/34/2023 Aufhebung Grundsatzbeschluss 192/25/2022 zur gem. Beschaffung von FW-Fahrzeugen mit der Gemeinde Elxleben |
Herr Riedel verliest nachfolgenden Beschluss und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses 192/25/2022 vom 10.05.2022.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja- Stimmen | 0 Nein- Stimmen | 0 Enthaltungen |
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| TOP 7 | Beschluss-Nr.: 269/34/2023 Aufhebung Zweckvereinbarung 193/25/2022 zur gem. Beschaffung von FW-Fahrzeugen mit der Gemeinde Elxleben |
Der Sachverhalt ist wie in TOP 6.
Herr Riedel verliest nachfolgenden Beschluss und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses 193/25/2022 über die Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit der Gemeinde Elxleben.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja- Stimmen | 0 Nein- Stimmen | 0 Enthaltungen |
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| TOP 8 | Beschluss-Nr.: 270/34/2023 Grundsatzbeschluss zur gem. Beschaffung von FW-Fahrzeugen mit der Gemeinde Elxleben und der Stadt Roßleben-Wiehe |
Der Sachverhalt ist bekannt.
Herr Riedel verliest nachfolgenden Beschluss und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit der Gemeinde Elxleben und der Stadt Roßleben-Wiehe.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja- Stimmen | 0 Nein- Stimmen | 0 Enthaltungen |
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| TOP 9 | Beschluss-Nr.: 271/34/2023 Zweckvereinbarung zur gem. Beschaffung von FW-Fahrzeugen mit der Gemeinde Elxleben und der Stadt Roßleben-Wiehe |
Der Sachverhalt ist bekannt.
Herr Riedel verliest nachfolgenden Beschluss und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt über die Zweckvereinbarung zur gemeinsamen Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen mit der Gemeinde Elxleben und der Stadt Roßleben-Wiehe.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
17 Ja- Stimmen 0 Nein- Stimmen 0 Enthaltungen
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| TOP 10 | Beschluss-Nr.: 272/34/2023 Entgeltordnung Streitseebad 2023 |
Mit einstimmiger Zustimmung des Vorschlags von Herrn Kraneis mit dem Zusatz von „im Rahmen des Vereinszwecks“ sowie der Änderung „Nebenkostenpauschale“ verliest Herr Riedel folgenden Beschluss und bittet um Abstimmung:
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die Entgeltordnung zur Badeordnung für das Streitseebad in Kölleda, welches durch den ASB betrieben wird und ersetzt die Entgeltordnung mit Beschluss Nr. 190/25/2022.
Es erfolgte die Abstimmung:
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 16 Ja- Stimmen | 0 Nein- Stimmen | 1 Enthaltungen |
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| TOP 11 | Beschluss-Nr.: 273/34/2023 Beschluss Befreiung V + E Plan Weimarische Straße |
Herr Riedel verliest nachfolgenden Beschluss und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt:
Im Rahmen des Verfahrens zur Genehmigung des Bauantrages für die Errichtung eines Wohncontainers mit Carport auf den Flurstücken 29/15, 29/17 und 29/16 in der Flur 7 der Gemarkung Kölleda wird der beantragten Befreiung von der zeichnerischen Festsetzungen des Vorhaben- und Erschließungsplanes „Autohäuser Koltes und Treml, Lagerhalle Fa. Dornis“ in Kölleda gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt – siehe Lageplan 1 als Anlage. Die Anlage 1 wird zum Beschlussinhalt erklärt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja- Stimmen | 0 Nein- Stimmen | 0 Enthaltungen |
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| TOP 12 | Beschluss-Nr.: 274/34/2023 Befreiung Festsetzung B-Plan Gewerbegebiet Kiebitzhöhe |
Herr Riedel verliest nachfolgenden Beschluss und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt:
Im Rahmen des Antragsverfahrens zur Baugenehmigung für den Umbau der Dächer der Produktions- und Lagerhallen am Bestandsgebäude am Standort Kölleda, Manfred-von-Ardenne-Straße 1 (Flurstück 314/2 in der Flur 4 der Gemarkung Kölleda) wird der dafür erforderlichen Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kölleda-Kiebitzhöhe“ in der Fassung der 3. Änderung des Antragstellers Ingo Wenzel Holding GmbH, gem. § 31 Abs. 2 Baugesetzbuch zugestimmt:
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja- Stimmen | 0 Nein- Stimmen | 0 Enthaltungen |
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| TOP 13 | Beschluss-Nr.: 275/34/2023 Beschluss Billigung Entwurf B-Plan IG-3 Sömmerda/Kölleda Nr. 1/13 u. 2. Auslegung |
Herr Riedel verliest nachfolgenden Beschluss und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt:
| 1. | Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/13 Industriegebiet „IG-3“ Sömmerda/Kölleda, Stand März 2023, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung im Umweltbericht und Grünordnungsplan einschließlich der für die Planung erarbeiteten und überarbeiteten Studien und Fachgutachten wird gebilligt. |
| 2. | Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Einholung von Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen Bestandteilen ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. |
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 15+1
| 11 Ja- Stimmen | 4 Nein- Stimmen | 1 Enthaltungen |
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| TOP 14 | Beschluss-Nr.: 276/34/2023 Beschluss 4. Nachtrag Verwaltungsvereinbarung IG-3 |
Herr Riedel verliest nachfolgenden Beschluss und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda genehmigt den Abschluss des
Die Anlagen 1 und 2 werden zum Beschlussinhalt erklärt.
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt mit der Unterzeichnung der v.g. Vertragswerke.
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 15+1
| 11 Ja- Stimmen | 4 Nein- Stimmen | 1 Enthaltungen |
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| TOP 15 | Beschluss-Nr.: 277/34/2023 Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Abwasserzweckverband „Finne“ zur Kanalbaumaßnahme Stadt Kölleda, OT Burgwenden, Kammerforststraße, hier Straße „Am Weiher“ |
Herr Riedel verliest nachfolgenden Beschluss und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, die Verwaltungsvereinbarung mit dem Abwasserzweckverband „Finne“, beigefügt als Anlage 1, für die Kanalbaumaßnahme Stadt Kölleda, OT Burgwenden, Am Weiher mit Kosten in Höhe von 105.568,47 € abzuschließen. Der Inhalt der Verwaltungsvereinbarung (Anlage 1) wird Beschlussinhalt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 105.568,47 € erfolgt durch Entnahme durch die Rücklage.
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja- Stimmen | 0 Nein- Stimmen | 0 Enthaltungen |
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| TOP 16 | Beschluss-Nr.: 278/34/2023 Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Abwasserzweckverband „Finne“ zur Kanalbaumaßnahme Stadt Kölleda, OT Burgwenden, Kammerforststraße, hier Straße „Platz der Freundschaft“ |
Herr Riedel verliest nachfolgenden Beschluss und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt, die Verwaltungsvereinbarung mit dem Abwasserzweckverband „Finne“, beigefügt als Anlage 1, für die Kanalbaumaßnahme Stadt Kölleda, OT Burgwenden, Platz der Freundschaft mit Kosten in Höhe von 136.625,09 € abzuschließen. Der Inhalt der Verwaltungsvereinbarung (Anlage 1) wird Beschlussinhalt. Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 136.625,09 € erfolgt durch Entnahme durch die Rücklage.
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja- Stimmen | 0 Nein- Stimmen | 0 Enthaltungen |
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| TOP 17 | Beschluss-Nr.: 279/34/2023 Nutzungsordnung der Stadt Kölleda |
Herr Riedel verliest nachfolgenden Beschluss und bittet um Abstimmung.
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die sich in der Anlage befindliche Nutzungsordnung der Stadt Kölleda.
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 15 Ja- Stimmen | 0 Nein- Stimmen | 2 Enthaltungen |
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| TOP 18 | Beschluss-Nr.: 280/34/2023 Gebührenordnung zur Nutzungsordnung der Stadt Kölleda |
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja- Stimmen | 0 Nein- Stimmen | 0 Enthaltungen |
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Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt die sich in der Anlage befindliche Gebührenordnung zur Nutzungsordnung der Stadt Kölleda.
Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 20+1
davon anwesend: 16+1
| 17 Ja- Stimmen | 0 Nein- Stimmen | 0 Enthaltungen |