| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen hat am 16. Mai 2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Jahr 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen. |
| 2. | Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Schreiben vom 5. Juli 2024 gewürdigt. |
| 3. | Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger“ gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht. |
| 4. | Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Cölledaer Anzeiger“ zwei Wochen im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt. |
| 5. | Der 1. Nachtragshaushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. |
Großneuhausen, den 15.07.2024
gez. Köther
Bürgermeister