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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Großneuhausen 2024

Bekanntmachung

der 1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Großneuhausen 2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Großneuhausen hat am 16. Mai 2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung, den 1. Nachtragshaushaltsplan sowie den Finanzplan und das Investitionsprogramm für das Jahr 2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen.

2.

Die Kommunalaufsicht des Landkreises Sömmerda hat die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Schreiben vom 5. Juli 2024 gewürdigt.

3.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 wird im Amtsblatt „Cölledaer Anzeiger“ gem. § 21 Abs. 3 ThürKO öffentlich bekannt gemacht.

4.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und alle Anlagen werden gem. § 57 ThürKO mit Erscheinen dieser Ausgabe des Amtsblattes „Cölledaer Anzeiger“ zwei Wochen im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Kölleda während der allgemeinen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

5.

Der 1. Nachtragshaushaltsplan wird bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.

Großneuhausen, den 15.07.2024

gez. Köther

Bürgermeister