Auf Grund des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (in der jeweils gültigen Fassung) erlässt die Gemeinde Großneuhausen folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
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| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher | auf nunmehr verändert |
| a) | im Verwaltungshaushalt |
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| die Einnahmen | 233.400 € |
| 1.260.438 € | 1.493.838 € |
| und Ausgaben | 233.400 € |
| 1.260.438 € | 1.493.838 € |
| b) | und im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen | 235.000 € |
| 195.667 € | 430.667 € |
| die Ausgaben | 235.000 € |
| 195.667 € | 430.667 € |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | ||
| a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 270 v.H. |
| b) | für die Grundstücke (B) | 390 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 395 v.H. | |
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 80.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.
Großneuhausen, den 15.07.2024
Köther
Bürgermeister