Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung und des § 49 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Kölleda in seiner Sitzung am 20.05.2015 folgende 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung beschlossen:
§ 1
(1) Der § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
Der Stadt Kölleda verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung für die Fahrbahn, die Überwege, die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der in der Anlage 1 aufgeführten Straßen (Straßenabschnitte), soweit es sich dabei um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen handelt.
(2) Die Anlage 1 erhält die folgende Fassung:
Anlage 1
Verzeichnis der in die öffentliche Straßenreinigung einbezogenen Straßen bzw. Straßenabschnitte - § 1 Abs.2
| Johannistor |
| Erfurter Straße |
| Bahnhofstraße (teilweise) |
| Professor-Hofmann-Straße |
| Rossplatz |
| Brückenstraße |
| Brückentor |
| Am Pferdeteich |
| Johannisstraße (teilweise) |
| Backleber Tor |
| Weimarisches Tor |
| Weimarische Straße |
| Straße nach Kölleda |
| Straße der Einheit |
| Hauptstraße |
| Kammerforststraße |
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Großmonra vom 31.05.1995 außer Kraft.
Kölleda, den 18.06.2015 — Siegel
Hoffmann, Bürgermeister