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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 7/2024
Nichtamtlicher Teil
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Informationen

1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Straßenreinigung

(Straßenreinigungssatzung)

im Gebiet der Stadt Kölleda

Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der derzeit gültigen Fassung und des § 49 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) in der derzeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Kölleda in seiner Sitzung am 20.05.2015 folgende 1. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung beschlossen:

§ 1

(1) Der § 1 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

Der Stadt Kölleda verbleibt die Verpflichtung zur Reinigung für die Fahrbahn, die Überwege, die Straßenrinnen und Einflussöffnungen der in der Anlage 1 aufgeführten Straßen (Straßenabschnitte), soweit es sich dabei um Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen handelt.

(2) Die Anlage 1 erhält die folgende Fassung:

Anlage 1

Verzeichnis der in die öffentliche Straßenreinigung einbezogenen Straßen bzw. Straßenabschnitte - § 1 Abs.2

Johannistor

Erfurter Straße

Bahnhofstraße (teilweise)

Professor-Hofmann-Straße

Rossplatz

Brückenstraße

Brückentor

Am Pferdeteich

Johannisstraße (teilweise)

Backleber Tor

Weimarisches Tor

Weimarische Straße

Straße nach Kölleda

Straße der Einheit

Hauptstraße

Kammerforststraße

§ 2

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeinde Großmonra vom 31.05.1995 außer Kraft.

Kölleda, den 18.06.2015 — Siegel

Hoffmann, Bürgermeister