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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 7/2025
Amtlicher Teil
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2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Kölleda

Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Kölleda in der Sitzung am 22.04.2025 die folgende Satzung beschlossen:

Artikel 1 - Satzungsänderung

§ 15 Absatz 2 erhält folgende neue Fassung:

§ 15

Öffentliche Bekanntmachungen

2) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrats, eines Ausschusses oder eines Ortsteilrates (§ 35 Abs. 6 ThürKO) werden durch Anschlag an den Verkündungstafeln bekannt gemacht. Entsprechende Verkündungstafeln sind an den folgenden Stellen aufgestellt:

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Brückenstraße, beim Rathaus,

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Bahnhofstraße, beim Kriegerdenkmal

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Langer Weg, F.- Ludwig- Jahn-Sportstätte

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Verbindungsweg zwischen W.- Pieck-Ring und Weimarisches Tor

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Kiebitzhöhe, zwischen den Blöcken 1 und 2

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Dermsdorf, beim Dorfgemeinschaftshaus

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Battgendorf, DGH Beichlinger Straße

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Großmonra, Hauptstraße 44a

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Backleben, Straße der Einheit 72

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Burgwenden, Kammerforststraße – Am Friedhofsaufgang

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Beichlingen, an der Bushaltestelle, Straße des Friedens

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Altenbeichlingen, Thomas- Müntzer- Straße 50

Die Bekanntmachung von Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Stadtrats, seiner Ausschüsse und der Ortsteilräte (§ 35 Abs. 6 ThürKO) ist mit dem Ablauf des ersten Tages des Aushangs an den Verkündungstafeln an diesem Tag vollendet. Die entsprechenden Bekanntmachungen dürfen jedoch erst am Tag nach der jeweiligen Sitzung abgenommen werden.

Artikel 2 - Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Kölleda, den

Stadt Kölleda

gez.

Kraneis

Bürgermeister  —  - Siegel -

Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am.

Von dieser genehmigt am.

Bekanntgemacht am.