Auf der Grundlage des § 17 Abs. 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18.12.2025 (BGBI. I S. 347) und § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.03.2003 (GVBI. S. 4l), zuletzt geändert: durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30.12.2025 (GVBI. S. 22, 47) hat der Stadtrat der Stadt Kölleda in seiner öffentlichen Sitzung am 23. 06. 2026 folgende Satzung beschlossen:
Aufhebung der Veränderungssperre
Die Satzung der Stadt Kölleda über die Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 22 Wohngebiet „Bahnhofsviertel" Kölleda in der Fassung der Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre für den v.g. Geltungsbereich wird aufgehoben.
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ergibt sich aus dem Lageplan, der als Anlage Bestandteil dieser Aufhebungssatzung ist. Der Geltungsbereich liegt innerhalb der roten Umrandung.
In-Kraft-Treten
Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Kölleda, den 08.07.2026
Uwe Kraneis (Dienstsiegel)
Bürgermeister
Anlage:
Lageplan mit markiertem Geltungsbereich der Aufhebungssatzung