Titel Logo
Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 8/2024
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Kölleda

2. Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1/17 Wohngebiet „Am Meisenweg“ Kölleda, Stand Juli 2024

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit

gem. § 4a Abs. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan 1/17 Wohngebiet „Am Meisenweg“ Kölleda wurde auf der Grundlage des § 13 b BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt, als Satzung beschlossen, genehmigt und ist seit 31.03.2022 rechtskräftig.

Mit einem Urteil vom 18.07.2023 des Bundesverwaltungsgerichts sind die Regelungen des § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) nicht mehr anwendbar, weil sie gegen Unionsrecht verstoßen. Der o.g. rechtskräftige Bebauungsplan leidet somit an einem sog. „Ewigkeitsfehler“, da keine förmliche Umweltprüfung durchgeführt worden ist und ein Umweltbericht, der Teil der Begründung ist, fehlt. Ebenso fehlt die Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung.

Auf der Grundlage des § 214 Abs. 4 BauGB wird nunmehr ein ergänzendes Verfahren durchgeführt. Die Umweltprüfung wurde durchgeführt, ein Umweltbericht als Anlage der Begründung erarbeitet und die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung aufgestellt.

Der 2. Entwurf des Planteils mit den textl. Festsetzungen und der 2. Entwurf der Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom Juli 2024, wird

vom 02. September 2024 bis einschließlich 04. Oktober 2024

im Internet veröffentlicht.

Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Kölleda unter:

www.kölleda.de (=> Stadt => amtl. Bekanntmachungen)

einzusehen.

Alternativ liegen die Unterlagen in der Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, 99625 Kölleda, Markt 1, während der Dienststunden und nach Terminvereinbarung

Montag:

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Dienstag:

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 18.00 Uhr

Donnerstag:

von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr

Freitag:

von 8.00 bis 12.00 Uhr

für jedermann öffentlich zur Einsichtnahme aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt. Kontakt über Telefon des Bauamtes: 03635 450 133 oder 03635 450 127.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an folgende E-Mail-Adresse:

bauamt@koelleda.de

Bei Bedarf können Stellungnahmen - schriftlich oder zur Niederschrift - in der Stadtverwaltung Kölleda, Bauamt, Markt 1, 99625 Kölleda vorgebracht werden; es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4a Abs. 5 BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar und können eingesehen werden:

A - Umweltbericht

  • Umweltbericht in der Fassung vom Juli 2024

zu den Belangen des Umweltschutzes und Ergebnissen der Umweltprüfung über die möglichen Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft, Kultur- und Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern.

  • Bestands- und Konfliktplan, Stand Juli 2024

B - Stellungnahmen:

C - Gutachten

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut beteiligt. Sie erhalten innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von einem Monat (mind. jedoch 30 Tage) die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme.

Kölleda, den 21. 08. 2024

Uwe Kraneis

Bürgermeister