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Cölledaer Anzeiger
Ausgabe 9/2024
Amtlicher Teil
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Bekanntmachung der Beschlüsse

GBA vom 30.07.

Beschluss-Nr.: 1/1/2024

Vergabe der Planungsleistungen zur grundhaften Sanierung der Straße Langer Weg

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:

Der Vergabe der Honorarleistungen Projektsteuerung zur Baumaßnahme „Grundhafte Sanierung/Ausbau Langer Weg" in Kölleda wird an die

EFG Entwicklungs- und Flächenmanagementgesellschaft mbH,

W.-Seelenbinder-Str. 17, 98529 Suhl,

mit einer Auftragshöhe von 193.863,04 Euro brutto zugestimmt.

Die erforderlichen finanziellen Mittel sind in den Haushalt 2025 einzustellen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

7 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 2/1/2024

Ausbau Gemeindestraße Langer Weg in Kölleda - Vergabe v. zusätzlichen Planungsleistungen

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda beschließt die Beauftragung der vom Ing.-Büro Steinbacher-Consult GmbH, Erfurt, mit Schreiben vom 14.06.2024 angebotenen Besonderen Leistungen in Höhe von insgesamt

42.384,71 Euro brutto.

Zur Absicherung der Finanzierung wird die Entnahme aus der Rücklage genehmigt.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

7 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 3/1/2024

B-Plan Nr. 1/17 Wohngebiet „Am Meisenweg“ der Stadt Kölleda - Ergänzendes Verfahren - Billigung der Anpassung des Planteils u. erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden u. Träger öffentlicher Belange

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda empfiehlt - unter Maßgabe der kurzfristigen Klärung des Punktes 3. 1 - Dermsdorf (Abriss altes Feuerwehrgerätehaus) - dem Stadtrat der Stadt Kölleda zur Beschlussfassung:

Der Stadtrat der Stadt Kölleda beschließt:

1. Der 2. Entwurf des Bebauungsplans Nr. 1/17 Wohngebiet „Am Meisenweg" Kölleda, Stand Juli 2024, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und der Begründung mit Umweltbericht sowie Bestands- und Konfliktplan wird gebilligt.

2. Der Geltungsbereich des B-Planes besitzt eine Größe von ca. 2,79 ha. Er umfasst die Flurstücke Nr. 54/16 (Flur 1) und 96/59, 96/60, 846/96 und teilweise das Flurstück Nr. 103/1 (alle Flur 2) der Gemarkung Kölleda.

3. Folgende externe Kompensationsmaßnahmen sind Bestandteil des B-Planes:

Abriss altes Feuerwehrgerätehaus Dermsdorf (A3) und Bepflanzung Gemarkung Dermsdorf, Flur 4, Flurstück 63/7

Anpflanzung von Hecken zur Eingrünung der Deponie Battgendorf (A4) Gemarkung Großmonra, Flur 6, Flurstück 247/33

Anlage einer Streuobstwiese am westlichen Ortsrand von Backleben Gemarkung Backleben, Flur 2, Flurstücke 362/8 und 363/8

Anlage einer Streuobstwiese am östlichen Ortsrand von Backleben (A6) Gemarkung Backleben, Flur 2, Flurstück 260/21 und 68/5

4. Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Einholung von Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum 2. Entwurf des Bebauungsplanes mit seinen Bestandteilen ist gemäß § 3 Abs. 3 und § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

7 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmen

0 Enthaltungen

Beschluss-Nr.: 4/1/2024

Fahrbahnsanierungsmaßnahmen an Gemeindestraßen Vergabe der Leistungen zur Fugen- u. Rissesanierung

Beschluss:

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Kölleda fasst folgenden Beschluss:

Die Vergabe der Leistungen zur Fugen- und Rissesanierung an den Gemeindestraßen der Stadt Kölleda im II. Halbjahr 2024 erfolgt gem. geprüften Angebot an die Fachfirma

TSI GmbH

Am Bahnhof 6

99625 Kölleda.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Stadträte: 6+1

davon anwesend: 6+1

6 Ja- Stimmen

0 Nein- Stimmen

1 Enthaltungen