Hiermit lade ich alle Landeigentümer recht herzlich zu unserer nächsten Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Großmonra
am Montag den 14. Oktober 2024 um 18.00 Uhr
in den Dorfgemeinschaftsraum Burgwenden ein.
Hinweis: Vordrucke zur Vollmachtserteilung zur Jagdgenossenschaftsversammlung können bei mir abgeholt werden.
Bodo Eubling
Jagdvorsteher
Hinweis auf §10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz
Beschließt die Jagdgenossenschaft, den Reinertrag nicht an die Jagdgenossen nach dem Verhältnis derder Flächeninhalte ihrer beteiligten Grundstücke zu verteilen, so kann jedes Mitglied, das dem Beschluß nicht zugestimmt hat, die Auszahlung seines Anteils verlangen.