Präambel
Aufgrund des Gesetzes zur freiwilligen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 (ThürGNGG-2019) wurde die Gemeinde Beichlingen gemäß § 34 ThürGNGG-2019 aufgelöst. Das Gebiet der aufgelösten Gemeinde wurde in das Gebiet der Stadt Kölleda eingegliedert. Die Stadt Kölleda ist gemäß § 34 Satz 3 ThürGNGG-2019 Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinde. Gemäß § 46 Abs. 1 ThürGNGG-2019 ist mit der Eingliederung lediglich die Hauptsatzung der ehemaligen Gemeinde Beichlingen außer Kraft getreten. Bei der Eingliederung von Gemeinden in eine andere Gemeinde gilt das zum Zeitpunkt der Eingliederung für die eingegliederten Gemeinden jeweils geltende Ortsrecht als Recht der aufnehmenden Gemeinde so lange fort, bis es wirksam durch die aufnehmende Gemeinde ersetzt wird. Die bis dahin bestehenden Satzungen als Ortsrecht der aufgelösten Gemeinde Beichlingen müssen gesondert aufgehoben werden. Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41) in der jeweils gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Kölleda in seiner Sitzung am 17.06.2025 folgende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Aufhebung der Satzung für die Benutzung der öffentlichen Entwässerungseinrichtungen der Gemeinde Beichlingen vom 15.11.2010 - Entwässerungssatzung
Die Entwässerungssatzung der Gemeinde Beichlingen vom 15.11.2010, genehmigt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 11.11.2010, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 12/2010 vom 24.11.2010, wird aufgehoben.
Artikel 2
Aufhebung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Beichlingen vom 15.11.2010 in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Beichlingen vom 17.02.2016
Die Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Beichlingen vom 15.11.2010, genehmigt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 11.11.2010, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 12/2010 vom 24.11.2010, in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Beichlingen vom 17.02.2016, genehmigt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 16.02.2016, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 2/2016 vom 18.02.2016, wird aufgehoben.
Artikel 3
Aufhebung der Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde Beichlingen vom 15.11.2010 in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde Beichlingen vom 17.02.2016 - Abwasserabgabesatzung
Die Abwasserabgabesatzung der Gemeinde Beichlingen vom 15.11.2010, genehmigt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 11.11.2010, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 12/2010 vom 24.11.2010, in der Fassung der 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Abwälzung der Abwasserabgabe für Kleineinleiter der Gemeinde Beichlingen vom 17.02.2016, genehmigt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 16.02.2016, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 2/2016 vom 18.02.2016, wird aufgehoben.
Artikel 4
Aufhebung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Beichlingen vom 13.11.2012 in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Beichlingen vom 14.10.2015 - Straßenausbaubeitragssatzung
Die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Beichlingen vom 13.11.2012, genehmigt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 08.11.2012, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 2/2013 vom 07.02.2013, in der Fassung der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Beichlingen vom 14.10.2015, genehmigt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 19.10.2015, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 13/2015 vom 22.10.2015, wird aufgehoben.
Artikel 5
Aufhebung der Beitragssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Beichlingen vom 30.10.2014
Die Beitragssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Beichlingen vom 30.10.2014 für die Ermittlungseinheit 1 Beichlingen, genehmigt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 28.10.2014, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 14/2014 vom 13.11.2014, wird aufgehoben.
Artikel 6
Aufhebung der Beitragssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Beichlingen, OT Altenbeichlingen vom 14.10.2015
Die Beitragssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Beichlingen, OT Altenbeichlingen vom 14.10.2015 für die Ermittlungseinheit 2 Altenbeichlingen, genehmigt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 19.10.2015, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 13/2015 vom 22.10.2015, wird aufgehoben.
Artikel 7
Aufhebung der Beitragssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Beichlingen vom 21.10.2016
Die Beitragssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Beichlingen vom 21.10.2016 für die Ermittlungseinheit 1 Beichlingen, genehmigt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 18.10.2016, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 11/2016 vom 10.11.2016, wird aufgehoben.
Artikel 8
Aufhebung der Beitragssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Beichlingen, Ermittlungseinheit 2 - Altenbeichlingen vom 29.09.2016
Die Beitragssatzung zur Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Beichlingen, Ermittlungseinheit 2 - Altenbeichlingen vom 29.09.2016, genehmigt mit Schreiben der Rechtsaufsichtsbehörde vom 18.10.2016, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 11/2016 vom 10.11.2016, wird aufgehoben.
Artikel 9
Aufhebung der Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer in der Gemeinde Beichlingen vom 30.06.2014 - Hebesatzsatzung
Die Hebesatzsatzung der Gemeinde Beichlingen vom 30.06.2014, veröffentlicht im Cölledaer Anzeiger Nr. 9/2014, wird aufgehoben.
Artikel 10
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Kölleda, den 28.07.2025 — Siegel
Kraneis
Bürgermeister