Wie schon im vergangenen Jahr praktiziert, dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen, Alters- und Ehejubiläen nur noch nach ausdrücklicher Zustimmung bzw. Einwilligung veröffentlicht werden. Das Einwilligungsformular können Sie auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal unter www.vg-leinetal.de ---> Verwaltung ---> Anträge und Formulare ---> Einwilligung Veröffentlichung Alters-/ Ehejubiläum herunterladen oder wenden Sie sich gerne dazu direkt an die Verwaltung.
Die Verwaltungsgemeinschaft Leinetal wünscht allen Jubilaren alles Gute!