Auf Grund der §§ 50 und 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), erlässt die Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal* folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 1.710.800,00 € |
und im Vermögenshaushalt
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| in den Einnahmen und | |
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| Ausgaben mit | 121.400,00 € |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Umlage der Mitgliedsgemeinden an die VG beträgt 145,00 € je Einwohner.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 150.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
37308 Bodenrode, den 13. Januar 2023
VG *Leinetal*
gez.
Wehr — (- Dienstsiegel -)
stellv. Gemeinschaftsvorsitzender
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
| (1) | Mit Beschluss Nr. 32 - 08 / 2022 vom 17. Dezember 2022 hat die Gemeinschaftsversammlung der VG *Leinetal* die Haushaltssatzung 2023 mit dem Haushaltsplan und die Anlagen beschlossen. |
| (2) | Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 22. Dezember 2023 die Haushaltssatzung 2023 und den Haushaltsplan 2023 der VG *Leinetal* rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt. |
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| Die Bestimmungen der Haushaltssatzung 2023 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
Auslegungshinweis
Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt gemäß §§ 52 Abs. 1 sowie 57 Abs. 3 i. V. m. § 21 Abs. 1 und 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) i. d. derzeitig gültigen Fassung, mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit
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| vom 20. Januar 2023 |
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| bis 06. Februar 2023 (einschließlich) |
öffentlich im Verwaltungsgebäude der VG *Leinetal* in 37308 Bodenrode • Hauptstraße 73, während der allgemeinen Geschäftsstunden (sh. Amtsblatt *Der Leinetalbote*) aus.
Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.
Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
37308 Bodenrode, 13. Januar 2023
VG *Leinetal*
gez.
Wehr — (- Dienstsiegel -)
stellv. Gemeinschaftsvorsitzender