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Der Leinetalbote
Ausgabe 1/2023
Sonstige amtliche Bekanntmachungen
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Sonstige amtliche Bekanntmachungen

der Offenlegung der Grenzfeststellung, der Grenzwiederherstellung und der Abmarkung von Flurstücksgrenzen

In der

Gemeinde: Westhausen Lagebezeichnung: In der Ackerbreite

Gemarkung: Westhausen

Flur 3 Flurstücke 148

wurde eine

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Grenzfeststellung

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Grenzwiederherstellung

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Abmarkung

nach den Bestimmungen der § 9 bis § 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten

vom 25.01.2023 - 22.02.2023

in der Zeit von 7:30 bis 16:30 Uhr

in den Räumen der

Vermessungsstelle Ottmar Weinrich,

Rimbach 11, 37318 Westhausen

eingesehen werden.

Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Ottmar Weinrich, Rimbach 11 in 37308 Westhausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.

Westhausen, den 13.01.2023

Ottmar Weinrich

Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur