In der
Gemeinde: Westhausen Lagebezeichnung: In der Ackerbreite
Gemarkung: Westhausen
Flur 3 Flurstücke 148
wurde eine
| - | Grenzfeststellung |
| - | Grenzwiederherstellung |
| - | Abmarkung |
nach den Bestimmungen der § 9 bis § 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBl. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung durchgeführt. Über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 25.01.2023 - 22.02.2023
in der Zeit von 7:30 bis 16:30 Uhr
in den Räumen der
Vermessungsstelle Ottmar Weinrich,
Rimbach 11, 37318 Westhausen
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung kann innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist bei der Vermessungsstelle Ottmar Weinrich, Rimbach 11 in 37308 Westhausen schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch eingelegt werden.
Westhausen, den 13.01.2023
Ottmar Weinrich
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur