Die vorstehende, von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld, mit Schreiben vom 15. Dezember 2023, bestätigte
werden hiermit gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO), in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Nr. 2, S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Heuthen i.d. derzeitig gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.
Zur besseren Lesbarkeit ist das Kartenmaterial während den Sprechzeiten der Verwaltung im Dienstgebäude, Hauptstraße 73, 37308 Bodenrode-Westhausen, OT Bodenrode, einsehbar.
Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
Gemeinde Heuthen, den 09. Januar 2024
gez.
Michael Gaßmann — - Dienstsiegel -
Bürgermeister