In der
| Gemeinde | Steinbach |
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| Gemarkung | Steinbach | Flur | 08; | Flurstück | 244/1, 263/137, 264/133 |
wurde eine
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| Grenzfeststellung |
| X | Grenzwiederherstellung |
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| Abmarkung |
nach den Bestimmungen der §§ 9 bis 15 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils geltenden Fassung ciurchgeführt. über das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung wurde eine Grenzniederschrift aufgenommen. Diese Grenzniederschrift und die Dokumentation der Anhörung der Beteiligten sowie die dazugehörige Skizze können von den Beteiligten
vom 19.01.2024 bis 21.01.2024
in der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr, Freitag bis 12.00 Uhr
in den Räumen des Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur Norbert Scheer, Paul-Löbe-Straße 8 98693 Ilmenau
eingesehen werden.
Gemäß § 10 Abs. 4 ThürVermGeoG wird durch Offenlegung das Ergebnis der oben genannten Liegenschaftsvermessung bekannt gegeben. Das Ergebnis der Liegenschaftsvermessung gilt als anerkannt, wenn innerhalb eines Monats nach Ablauf der Offenlegungsfrist kein Widerspruch eingelegt wurde.