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Der Leinetalbote
Ausgabe 1/2024
Verwaltungsgemeinschaft Leinetal
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Einwilligung zur Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Verwaltungsgemeinschaft Leinetal

Hauptamt

Bodenrode, Hauptstraße 73, 38308 Bodenrode-Westhauen

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Ich erteile der VG Leinetal bis auf Widerruf die Einwilligung sowie den Auftrag

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Ort, Datum

Unterschrift

Zur rechtzeitigen Veröffentlichung muss das Einwilligungsformular dem Hauptamt mind. 8 Wochen vor dem Jubiläum zugehen. Bitte beachten Sie dabei den Redaktionsschluss!

Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich. Dieser muss spätestens 8 Wochen vor dem jeweiligen Jubiläum schriftlich beim Hauptamt eingehen.