Bebauungsplan Nr. 6 "An der Hauptstraße" OT Bodenrode
der 25. Sitzung des Gemeinderates
der Gemeinde Bodenrode-Westhausen
am 12. Dezember 2023
Beschluss über die Abwägung und Satzung der Gemeinde Bodenrode-Westhausen zum Bebauungsplan Nr. 6 „An der Hauptstraße“, Landkreis Eichsfeld
| (1) | Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 6 *An der Hauptstraße* vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB), hat der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung mit folgendem Ergebnis überprüft: | |
| 1.1. | Die Stellungnahmen der Bürger, der Träger öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden sind abgewogen. |
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| Die einzelnen Abwägungen wurden gebilligt und die Empfehlung zum Beschluss erhoben (sh. Anlage). |
| 1.2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange (TöB), die Bedenken und Anregungen vorgetragen haben, von diesem Ergebnis - unter Angabe der Gründe - in Kenntnis zu setzen. |
| (2) | Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d. derzeitig gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat den | |
| Bebauungsplan - Nr. 6 *An der Hauptstraße* der Gemeinde Bodenrode-Westhausen, | |
| als Satzung. | |
| (3) | Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. | |
| (4) | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung an den Landkreis Eichsfeld zu übersenden. | |
| Nach Erteilung der Genehmigung ist gem. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Bodenrode-Westhausen i.d. derzeitig gültigen Fassung, die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt *Der Leinetalbote* zu veranlassen. | |
37308 Bodenrode-Westhausen, den 03. Januar 2024
gez.
Weidemann — (-Dienstsiegel-)
Bürgermeister