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Der Leinetalbote
Ausgabe 1/2025
Das Ordnungsamt informiert
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Schneeräumpflicht

Sollte es bald schneien - Denken Sie an Ihre Schneeräumpflicht: Gemeinsam für sichere Gehwege!

Wenn der Winter einmal Einzug gehalten hat, kommen mit ihm nicht nur idyllische Schneelandschaften, sondern auch Pflichten für uns alle. Besonders wichtig: das Räumen und Streuen von Gehwegen. Als Bürgerinnen und Bürger tragen wir Verantwortung für die Sicherheit vor unserer Haustür. Vergessen Sie daher nicht, Ihrer Schneeräumpflicht nachzukommen!

Warum ist das Schneeräumen so wichtig?

Verschneite und vereiste Gehwege stellen eine erhebliche Gefahr dar. Stürze durch Glätte können schwerwiegende Verletzungen verursachen – besonders für ältere Menschen oder Kinder. Durch rechtzeitiges Schneeräumen und Streuen mit Sand oder Split leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Unfallvermeidung.

Darüber hinaus sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, den Gehweg vor Ihrem Grundstück in einem sicheren Zustand zu halten. Die genauen Regelungen können je nach Gemeinde in den Straßenreinigungssatzungen eingesehen werden. Geregelt ist auf jeden Fall das Räumen des Schnees und das Streuen bei Glätte.

Wann und wie oft muss geräumt werden?

In den meisten Gemeinden gilt die Pflicht, werktags zwischen 7:00 und 20:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ab 8:00 Uhr für sichere Gehwege zu sorgen. Bei anhaltendem Schneefall kann es erforderlich sein, mehrmals am Tag zu räumen.

Nutzen Sie eine Schneeschaufel, um den Gehweg von Schnee zu befreien, und streuen Sie bei Bedarf Sand, Split oder ähnliche Materialien. Verzichten Sie nach Möglichkeit auf Streusalz, da es umweltschädlich ist und die Gesundheit von Haustieren beeinträchtigen kann.

Was passiert, wenn Sie Ihre Pflicht vernachlässigen?

Wer seiner Schneeräumpflicht nicht nachkommt, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Haftungsansprüche. Sollte jemand auf einem nicht geräumten Gehweg stürzen, können erhebliche Kosten auf Sie zukommen.

Gemeinsam für eine sichere Nachbarschaft

Das Schneeräumen ist nicht nur eine Pflicht, sondern auch eine Geste der Rücksichtnahme. Indem wir unsere Gehwege frei halten, zeigen wir Verantwortung für unsere Mitmenschen und tragen zu einer sicheren und angenehmen Nachbarschaft bei.

Packen wir es an: Denken Sie an Ihre Schneeräumpflicht und helfen Sie mit, die Gehwege in unserer Gemeinde sicher zu halten. Vielen Dank für Ihre Mithilfe und einen unfallfreien Winter!

Das Ordnungsamt