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Der Leinetalbote
Ausgabe 1/2025
Das Ordnungsamt informiert
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Wichtiger Hinweis für Jugendliche

Die Antragsstellung für einen Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein) ist ab Januar nur noch online bei dem Landesamt für Verbraucherschutz unter folgendem Link abrufbar: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs

Eine Ausstellung von UB-Scheinen im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal ist ab sofort nicht mehr möglich.

Allgemeine Info zum UB-Schein

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer oder eines Jugendlichen unter 18 Jahre, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen (Erst- bzw. Nachuntersuchung).

Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.

Das Einwohnermeldeamt