Die Antragsstellung für einen Untersuchungsberechtigungsschein (UB-Schein) ist ab Januar nur noch online bei dem Landesamt für Verbraucherschutz unter folgendem Link abrufbar: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs
Eine Ausstellung von UB-Scheinen im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal ist ab sofort nicht mehr möglich.
Allgemeine Info zum UB-Schein
Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz ist vor Aufnahme einer Beschäftigung und vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres einer oder eines Jugendlichen unter 18 Jahre, dem Arbeitgeber eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen (Erst- bzw. Nachuntersuchung).
Für die dazu erforderliche ärztliche Untersuchung (Erst- und Nachuntersuchung) benötigt der oder die Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Der Untersuchungsberechtigungsschein muss vor der Untersuchung beantragt und der Ärztin beziehungsweise dem Arzt bei der Untersuchung ausgehändigt werden.
Das Einwohnermeldeamt