Der Landkreis Eichsfeld hat mit Bescheid vom 30. Oktober 2025 den vom Gemeinderat der Gemeinde Bodenrode-Westhausen am 24. Juni 2025 mit Beschluss-Nr. 52-08/2025 als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 7 „Aueweg“ gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der derzeit geltenden Fassung genehmigt.
Lage:
Gemarkung Westhausen,
Flur 3, Flurstücke 200, 207/1, 207/7, 210/11, 210/13, 212/9, 212/10, 1386/213
Die Satzung wird nach Erteilung der Genehmigung, jedoch vor der Bekanntmachung durch den Bürgermeister ausgefertigt.
(Die Satzung bestehend aus Planzeichnungen und den textlichen Festsetzungen wird hiermit ausgefertigt.)
Ein ausgefertigtes Exemplar der Satzung sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung werden der Genehmigungsbehörde anschließend zugeleitet.
Hinweise:
Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Weimar, Jenaer Straße 2a, 99425 Weimar, schriftlich oder zur Niederschrift beim Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Veröffentlichung:
Diese Bekanntmachung wird gemäß § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Bodenrode-Westhausen in der derzeit gültigen Fassung durch Abdruck im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“ bekannt gemacht.
Bodenrode-Westhausen, den 16. Januar 2026
gez. Weidemann — (Dienstsiegel)
Bürgermeister