Lageplan „Solarpark Bodenrode-Westhausen“
Mit Beschluss Nr. 17 - 03 / 2024 hat der Gemeinderat (GemR) der Gemeinde Bodenrode-Westhausen, in seiner Sitzung am 24. September 2024 die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes beschlossen.
Er trägt die hinreichende Gebietsbezeichnung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan
„Solarpark Bodenrode-Westhausen“
Gemeinde Bodenrode-Westhausen
Landkreis Eichsfeld
Der Beschluss wird hiermit, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.d. derzeitig gültigen Fassung i.V.m. § 12 der Hauptsatzung (HptSatz) der Gemeinde Bodenrode-Westhausen i.d. derzeitig gültigen Fassung, im Amtsblatt „Der Leinetalbote“, öffentlich bekannt gemacht.
37308 Bodenrode-Westhausen, den 01. Oktober 2024
Weidemann — (Siegel)
Bürgermeister