Anlage: Karte Geltungsbereich B-Plan
der 26. Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Steinbach
am 31. Januar 2024
Beschluss über die Abwägung und Satzung der Gemeinde Steinbach zum Bebauungsplan Nr. 2 Wohngebiet „Am Mühlbach“, der Gemeinde Steinbach, Landkreis Eichsfeld
| (1) | Die während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 2 Wohngebiet „Am Mühlbach“ vorgebrachten Bedenken und Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange (TöB), hat der Gemeinderat in seiner heutigen Sitzung mit folgendem Ergebnis überprüft: | |
| 1.1. | Die Stellungnahmen der Bürger, der Träger öffentlicher Belange (TöB) und Nachbargemeinden sind abgewogen. |
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| Die einzelnen Abwägungen wurden gebilligt und die Empfehlung zum Beschluss erhoben (sh. Anlage). |
| 1.2. | Der Bürgermeister wird beauftragt, die Bürger und die Träger öffentlicher Belange (TöB), die Bedenken und Anregungen vorgetragen haben, von diesem Ergebnis - unter Angabe der Gründe - in Kenntnis zu setzen. |
| (2) | Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d. derzeitig gültigen Fassung, beschließt der Gemeinderat den | |
| Bebauungsplan - Nr. 2 Wohnbebiet „Am Mühlbach“ der Gemeinde Steinbach, | |
| als Satzung. | |
| (3) | Die Begründung mit Umweltbericht wird gebilligt. | |
| (4) | Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung an den Landkreis Eichsfeld zu übersenden. | |
| Nach Erteilung der Genehmigung ist gem. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Steinbach i.d. derzeitig gültigen Fassung, die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt „Der Leinetalbote“ sowie im Schaukasten der Gemeinde zu veranlassen. | |
37308 Steinbach, den 24. September 2024
gez.
Rittmeier — (Dienstsiegel)
Bürgermeister