Titel Logo
Der Leinetalbote
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Bodenrode-Westhausen - Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 Wohngebiet „Aueweg“ der Gemeinde Bodenrode-Westhausen

Anlage: Karte Geltungsbereich B-Plan

Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 7 Wohngebiet „Aueweg“ der Gemeinde Bodenrode-Westhausen

(1)

Der Gemeinderat der Gemeinde Bodenrode-Westhausen hat in seiner 3. Sitzung am 24. September 2024, mit Beschuss Nr. 16-03/2024 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 Wohngebiet „Aueweg“ mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen.

Der gebilligte Entwurf des vorstehend genannten Bebauungsplanes - Nr. 7 mit der Begründung einschließlich Umweltbericht sowie der bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen der beteiligten Behörden

und Bürger ist in der Zeit vom

vom 28. Oktober 2024 bis

zum 29. November 2024 einschließlich

auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal unter www.vg-leinetal.de - Verwaltung - Bauleitplanung Bodenrode-Westhausen Bebauungsplan Nr. 7 Wohngebiet „Aueweg“ einsehbar und zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet, werden die genannten Unterlagen in der

Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal*

Hauptstraße 73

37308 Bodenrode

im Versammlungsraum (Hauptgebäude - Dachgeschoss) während folgender Zeiten

Montag  — von 09.00 - 12.00 Uhr

 — und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag  —  von 09.00 - 12.00 Uhr

 — und 14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag  — von 09.00 - 12.00 Uhr

 — und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag  — von 09.00 - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme aus:

Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsermittlung (Stand 08/2024)

Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

-

Landkreis Eichsfeld, Bauaufsichtsamt vom 26.03.2024

-

Thüringer Landesverwaltungsamt vom 20.03.2024

-

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 19.03.2024

-

Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum vom 06.03.2024

-

WAZ Obereichsfeld vom 25.03.2024

-

Trinkwasserzweckverband Oberes Leinetal vom 28.02.2024

-

EW Eichsfeldgas vom 27.02.2024

-

TEN Thüringer Energienetze 22.05.2024

-

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 11.03.2024

-

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation vom 13.03.2024

-

Deutsche Telekom vom 08.03.2024

- Arbeitsgemeinschaft Heimische Orchideen vom 25.03.2024

-

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald 21.03.2024

Sonstige bereits vorliegende Stellungnahmen

-

Schreiben Einwohner vom 22.04.2024

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenblöcken gegeben:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft und die biologische Vielfalt

umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen

umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar.

Während der Veröffentlichung (Auslegung) kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Diese können elektronisch an die E-Mail-Adresse poststelle@vg-leinetal.de übermittelt beziehungsweise schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal*, Hauptstraße 73, 37308 Bodenrode-Westhausen, oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 7 Wohngebiet „Aueweg“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Bodenrode-Westhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, Baugesetzbuch).

Hinweis:

Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.

(2)

Diese Bekanntmachung ist gemäß § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Bodenrode-Westhausen i. d. derzeitig gültigen Fassung öffentlich durch wörtlichen Abdruck im Amtsblatt „Der Leinetalbote“ Nr. 10/2024 bekannt zu machen.

Erscheinungstag ist der 18. Oktober 2024.

37327 Bodenrode-Westhausen, den 01. Oktober 2024

Gez.

Weidemann —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister