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Der Leinetalbote
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Geisleden - 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geisleden vom 04. Mai 2004  

6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geisleden vom 04. Mai 2004

Die Gemeinde Geisleden erlässt aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), die folgende, mit Beschluss Nr. 18 - 03/ 2024, vom Gemeinderat am 23. September 2024 beschlossene

6. Änderungssatzung

zur

Hauptsatzung

der

Gemeinde Geisleden

vom 04. Mai 2004

§ 1 - Änderungen

1.

Dem § 11 - Entschädigungen - wird nach Abs.7 nachstehender Abs. 8 angefügt:

(8)

Der Homepagebeauftragte /die Homepagebeauftragte der Gemeinde Geisleden erhält eine monatliche Entschädigung von 30,00 €.

§ 2 - Fortbestand

Alle anderen Festlegungen in der Hauptsatzung der Gemeinde Geisleden vom 04. Mai 2004 sowie deren Änderungen bleiben unverändert.

§ 3 - Inkrafttreten

Die 6. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geisleden vom 04. Mai 2004, tritt rückwirkend zum 01. Oktober 2024 in Kraft.

37308 Geisleden, den 08. Oktober 2024

Gemeinde Geisleden

gez.

Janitzki  — (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende, von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld, mit Schreiben vom 04. Oktober 2024, bestätigte

6. Änderungssatzung zur

Hauptsatzung

der Gemeinde Geisleden

wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Geisleden i.d. derzeitig gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

37308 Geisleden, den 08. Oktober 2024

Gemeinde Geisleden

gez.

Janitzki  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister