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Der Leinetalbote
Ausgabe 10/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Wingerode - Haushaltssatzung der Gemeinde Wingerode Landkreis Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2024

Haushaltssatzung

der Gemeinde Wingerode Landkreis Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Gemeinde Wingerode folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

2.189.000,00 €

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

 — 

1.063.400,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 700.000 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

(A)

300 v.H.

b)

für die Grundstücke (B)

300 v.H.

2.

Gewerbesteuer

380 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 350.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

37327 Wingerode, den 09. Oktober 2024

Gemeinde Wingerode

gez.

Wehr  — (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

(1)

Mit Beschluss Nr. 10 - 02/2024 vom 17. September 2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Wingerode die Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan und die Anlagen beschlossen.

(2)

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 09. Oktober 2024 die Haushaltssatzung der Gemeinde Wingerode rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung 2024 enthält im § 2 einen genehmigungspflichtigen Bestandteil.

Auslegungshinweis

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 21 Abs. 1 und 3 und § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288), i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Wingerode i.d. derzeitig gültigen Fassung mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit

vom

18. Oktober 2024

bis

04. November 2024

einschließlich

im Verwaltungsgebäude der VG Leinetal in 37308 Bodenrode, Hauptstraße 73, während der üblichen Dienstzeiten (sh. Amtsblatt „Der Leinetalbote“) zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden eingesehen werden.

Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

37327 Wingerode, den 09. Oktober 2024

Gemeinde Wingerode

gez.

Wehr  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister