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Der Leinetalbote
Ausgabe 10/2025
Das Ordnungsamt informiert
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Baum- und Strauchschnitt

Aufgrund mehrfacher Beschwerden weisen wir nochmal eindringlich auf das Zurückschneiden von Hecken und Bäumen, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, hin. Die Anlieger an den öffentlichen Straßen und Wegen, dazu zählen auch Gehwege, werden hiermit aufgefordert, Bäume und Sträucher, die verkehrsbehindernd in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen, so zurückzuschneiden, dass die Verkehrsteilnehmer und Fußgänger nicht beeinträchtigt werden.

Dabei gelten folgende Regelungen:

1.

Einzuhalten ist jeweils eine Mindesthöhe von 4,50 m über der gesamten Fahrbahn und 2,50 m über Fußwegen.

2.

An Straßeneinmündungen und -kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und andere Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für die Kraftfahrer gewährleistet ist.

3.

Verkehrszeichen und Straßenlaternen dürfen nicht verdeckt werden. Die Anpflanzungen sind so zurückzuschneiden, dass die Verkehrszeichen von den Verkehrsteilnehmern ständig rechtzeitig ohne Sehbeeinträchtigungen wahrgenommen werden können.

Die Anlieger können durch rechtzeitiges Zurückschneiden der Bäume, Sträucher und Hecken mithelfen, Unfälle zu vermeiden und sich selbst unter Umständen viel Ärger ersparen.

Ab dem 1. Oktober dürfen Gartenbesitzer wieder größere Schnittmaßnahmen durchführen - bis Ende Februar ist eine umfangreiche Heckenpflege somit erlaubt.

Bei Grundstückseigentümern, die ihren Pflichten nicht nachkommen, ist die Gemeinde verpflichtet, die Pflanzen auf Kosten der Eigentümer beseitigen zu lassen.

Die Pflichtverletzung stellt zudem eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.