Gemeinde Wingerode
Der Gemeindewahlleiter
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2025 für die Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Wingerode
am 12. 10. 2025
wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:
| Zahl der Wahlberechtigten: | XXX |
| Zahl der Wähler: | XXX |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben: (Stimmzettel) | XXX |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben: (Stimmzettel) | XXX |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf:
| Kennwort des Wahlvorschlags | Nachname, Vorname der Bewerber/-innen | Stimmen | gewählt ist |
| Grillverein Wingerode e.V. | Schmerbauch, Markus |
|
|
| Göbel, Joachim |
|
|
Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfällt die höchste Stimmenzahl auf Herrn ________________.
Er ist zum Bürgermeister gewählt.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht / Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8 in 37308 Heilbad Heiligenstadt) dem wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Wingerode, 13. 10.2025
Erhardt Wehr
Gemeindwahlleiter