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Der Leinetalbote
Ausgabe 10/2025
Wahlinformationen
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Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses

Gemeinde Wingerode

Der Gemeindewahlleiter

Bekanntmachung

der Feststellung des Wahlergebnisses

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.10.2025 für die Bürgermeisterstichwahl in der Gemeinde Wingerode

am 12. 10. 2025

wurde folgendes Wahlergebnis festgestellt:

Zahl der Wahlberechtigten:

XXX

Zahl der Wähler:

XXX

Zahl der ungültigen Stimmabgaben:

(Stimmzettel)

XXX

Zahl der gültigen Stimmabgaben:

(Stimmzettel)

XXX

Von den gültigen Stimmen entfielen auf:

Von den abgegebenen gültigen Stimmen entfällt die höchste Stimmenzahl auf Herrn ________________.

Er ist zum Bürgermeister gewählt.

Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses durch schriftliche Erklärung bei der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde (Kommunalaufsicht / Landkreis Eichsfeld, Friedensplatz 8 in 37308 Heilbad Heiligenstadt) dem wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.

Wingerode, 13. 10.2025

Erhardt Wehr

Gemeindwahlleiter