Wir bitten alle Steuerzahler, die in den zugegangenen Steuerbescheiden enthaltenen Zahlungsfristen selbständig zu beachten, um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden. Erlassene Bescheide behalten solange Gültigkeit, bis eine Änderung eintritt.
Wenn Sie der Gemeinde eine Einzugsermächtigung erteilt haben, wird die Steuerschuld zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt durch die Gemeinde abgebucht. Hier brauchen Sie also nichts weiter zu beachten.
Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Einzugsermächtigung zu erteilen. Das entsprechende Formular finden Sie auf unserer Homepage unter www.vg-leinetal.de unter dem Stichwort Anträge und Formulare. Es kann aber auch gerne durch unsere Mitarbeiterinnen zugesandt werden.
Daneben möchten wir bitten, alle Zahlungen möglichst bargeldlos vorzunehmen. Es ist uns leider nicht mehr möglich, Bargeldeinzahlungen ohne weitere erhebliche Kosten bei unseren Banken vorzunehmen.
Wir bitten um Beachtung dieser Hinweise!
Die Kasse der VG „Leinetal“