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Der Leinetalbote
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Geisleden

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Geisleden

(Landkreis Eichsfeld)

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Geisleden folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Höhe von 100.000 € bleibt gegenüber der bisherigen Festsetzung unverändert.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

37308 Geisleden, den 06. November 2025

Gemeinde Geisleden

gez. Janitzki  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

(1)

Mit Beschluss Nr. 79 - 09 / 2025 vom 22. September 2025 hat der Gemeinderat der Gemeinde Geisleden die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan 2025 und den Anlagen beschlossen.

(2)

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 06. November 2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Geisleden rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt.

Die Bestimmungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Auslegungshinweis

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 21 Abs. 1 und 3 und § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 33 des Gesetzes vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Geisleden i.d. derzeitig gültigen Fassung mit dem Hinweis, dass der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 in der Zeit

vom 14. November 2025

bis 01. Dezember 2025 (einschließlich),

im Verwaltungsgebäude der VG „Leinetal“, in 37308 Bodenrode, Hauptstraße 73, während den üblichen Dienststunden (sh. Amtsblatt) zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

37308 Geisleden, den 06. November 2025

Gemeinde Geisleden

gez. Janitzki  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister