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Der Leinetalbote
Ausgabe 11/2025
Sonstige amtliche Bekanntmachungen
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Sonstige amtliche Bekanntmachungen

Geflügelpest (HPAI - Vogelgrippe) -

Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Landkreis Eichsfeld

Aufgrund des amtlich festgestellten Ausbruchs der Geflügelpest (H5N1) an einem Wildvogel am 28.10.2025 im Landkreis Eichsfeld erlässt das Veterinäramt folgende Allgemeinverfügung:

1.

Aufstallungspflicht:

Sämtliches Geflügel sowie in Gefangenschaft gehaltene Vögel sind ab sofort in geschlossenen Ställen oder unter einer nach oben und zu den Seiten gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtung (Maschenweite höchstens 25 mm) zu halten.

2.

Meldepflicht:

Alle Geflügelhalter, die ihrer Meldepflicht bislang nicht nachgekommen sind, haben ihre Tierhaltung unverzüglich beim Veterinäramt des Landkreises Eichsfeld anzuzeigen.

3.

Handelsbeschränkungen:

Der Verkauf und Zukauf von Geflügel und anderen gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobile Händler ist untersagt.

Ausnahmen gelten nur für Tiere, die innerhalb der letzten 4 Tage tierärztlich klinisch (bei Wassergeflügel zusätzlich virologisch) untersucht und als gesund befunden wurden. Der entsprechende Nachweis ist mitzuführen.

4.

Sofortige Vollziehung:

Die Anordnungen gelten ab dem Tag der Bekanntmachung (04.11.2025) und sind sofort vollziehbar.

Die vollständige Allgemeinverfügung mit Begründung kann unter

https://www.kreis-eic.de/aktuelles/amtsblatt

eingesehen werden.

Das Veterinäramt bittet alle Geflügelhalter um konsequente Beachtung der Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern.