Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Glasehausen folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | ||
| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | ||||
| a) | im Verwaltungshaushalt |
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| die Einnahmen | 36.600,00 | 0,00 | 216.000,00 | 252.600,00 |
| und |
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| die Ausgaben | 36.600,00 | 0,00 | 216.000,00 | 252.600,00 |
| b) | im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen | 0,00 | 35.100,00 | 136.000,00 | 100.900,00 |
| und |
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| die Ausgaben | 0,00 | 35.100,00 | 136.000,00 | 100.900,00 |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind nicht vorgesehen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Höhe von 25.000 € bleibt gegenüber der bisherigen Festsetzung unverändert.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
37308 Glasehausen, den 29. November 2023
Gemeinde Glasehausen
gez. Janik — (Dienstsiegel)
Bürgermeisterin
| (1) | Mit Beschluss Nr. 111-25/2023 vom 25. Oktober 2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Glasehausen die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit 1. Nachtragshaushaltsplan und die Anlagen beschlossen. |
| (2) | Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 13. November 2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Glasehausen rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt. |
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| Die Bestimmungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 21 Abs. 1 und 3 und § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Glasehausen i.d. derzeitig gültigen Fassung mit dem Hinweis, dass der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit
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| vom | 08. Dezember 2023 |
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| bis | 28. Dezember 2023 (einschließlich), |
im Verwaltungsgebäude der VG *Leinetal*, in 37308 Bodenrode, Hauptstraße 73, während den üblichen Dienststunden (sh. Amtsblatt) zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
37308 Glasehausen, den 29. Dezember 2023
Gemeinde Glasehausen
gez. Janik — (Dienstsiegel)
Bürgermeisterin