(1) Der Gemeinderat der Gemeinde Steinbach, hat in seiner 25. Sitzung am 23. November 2023, mit Beschluss Nr. 132-25/2023, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 Wohngebiet*Am Mühlbach* mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen.
Der gebilligte Entwurf des vorstehend genannten Bebauungsplanes - Nr. 2 mit der Begründung, Umweltbericht und der bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen, können in der Zeit
vom 18. Dezember 2023 bis
zum 19. Januar 2024
auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal* www.vg-leinetal.de - Verwaltung - Bauleitplanung Steinbach Bebauungsplan Nr. 2 *Am Mühlbach* und zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen in der
Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal*
Hauptstraße 73
37308 Bodenrode
im Bauamt Zimmer 201 (Hauptgebäude - Dachgeschoss) während folgender Zeiten
| Montag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
| und 13.00 - 16.00 Uhr |
| Dienstag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
| und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Mittwoch | von 09.00 - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
| und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
öffentlich ausgelegt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme aus:
| • | Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsermittlung (Stand 11/2023) | |
| • | Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange: | |
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| - | Landkreis Eichsfeld, Bauaufsichtsamt vom 28.07.2023 |
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| - | Thüringer Landesverwaltungsamt vom 20.07.2023 |
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| - | WAZ Obereichsfeld vom 06.07.2023 |
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| - | Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum vom 18.07.2023 |
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| - | Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 28.07.2023 |
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| - | Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 26.06.2023 und 12.07.2023 |
In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenblöcken gegeben:
| • | Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft und die biologische Vielfalt |
| • | umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen |
| • | umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter |
| • | die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen |
Während der Veröffentlichung kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Diese können elektronisch an die E-Mail-Adresse poststelle@vg-leinetal.de übermittelt beziehungsweise schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal*, Hauptstraße 73, 37308 Bodenrode-Westhausen, oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 2 „Am Mühlbach“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Steinbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, Baugesetzbuch).
Hinweis:
Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
(2) Diese Bekanntmachung ist gemäß § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Steinbach i. d. derzeitig gültigen Fassung öffentlich durch wörtlichen Abdruck im Amtsblatt *Der Leinetalbote* Nr. 12/2023 bekannt zu machen.
Erscheinungstag ist der 08. Dezember 2023.
37308 Steinbach, den 28. November 2023
gez. Rittmeier
Bürgermeister — (Dienstsiegel)