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Der Leinetalbote
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung

über die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 2 Wohngebiet *Am Mühlbach* der Gemeinde Steinbach

(1) Der Gemeinderat der Gemeinde Steinbach, hat in seiner 25. Sitzung am 23. November 2023, mit Beschluss Nr. 132-25/2023, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2 Wohngebiet*Am Mühlbach* mit Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung, gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), beschlossen.

Der gebilligte Entwurf des vorstehend genannten Bebauungsplanes - Nr. 2 mit der Begründung, Umweltbericht und der bereits vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen, können in der Zeit

vom 18. Dezember 2023 bis

zum 19. Januar 2024

auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal* www.vg-leinetal.de - Verwaltung - Bauleitplanung Steinbach Bebauungsplan Nr. 2 *Am Mühlbach* und zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen in der

Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal*

Hauptstraße 73

37308 Bodenrode

im Bauamt Zimmer 201 (Hauptgebäude - Dachgeschoss) während folgender Zeiten

Montag

von 09.00 - 12.00 Uhr

und 13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

von 09.00 - 12.00 Uhr

und 14.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

von 09.00 - 12.00 Uhr

Donnerstag

von 09.00 - 12.00 Uhr

und 14.00 - 16.00 Uhr

Freitag

von 09.00 - 12.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur Einsichtnahme aus:

Umweltbericht mit Eingriffs- und Ausgleichsermittlung (Stand 11/2023)

Wesentliche bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

-

Landkreis Eichsfeld, Bauaufsichtsamt vom 28.07.2023

-

Thüringer Landesverwaltungsamt vom 20.07.2023

-

WAZ Obereichsfeld vom 06.07.2023

-

Landesamt für Landwirtschaft und ländlichen Raum vom 18.07.2023

-

Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 28.07.2023

-

Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie vom 26.06.2023 und 12.07.2023

In den vorgenannten Unterlagen werden Informationen zu folgenden Themenblöcken gegeben:

Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft und die biologische Vielfalt

umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen

umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter

die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Belangen

Während der Veröffentlichung kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Diese können elektronisch an die E-Mail-Adresse poststelle@vg-leinetal.de übermittelt beziehungsweise schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal*, Hauptstraße 73, 37308 Bodenrode-Westhausen, oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 2 „Am Mühlbach“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Steinbach deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, Baugesetzbuch).

Hinweis:

Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.

Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.

(2) Diese Bekanntmachung ist gemäß § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Steinbach i. d. derzeitig gültigen Fassung öffentlich durch wörtlichen Abdruck im Amtsblatt *Der Leinetalbote* Nr. 12/2023 bekannt zu machen.

Erscheinungstag ist der 08. Dezember 2023.

37308 Steinbach, den 28. November 2023

gez. Rittmeier

Bürgermeister —  (Dienstsiegel)

Anlage: Karte Geltungsbereich B-Plan