Aufgrund eines Druckfehlers in der Novemberausgabe des Amtsblattes (Erscheinungstag: 10.11.2023) wurde bei den Satzungsveröffentlichungen der Gemeinden Bodenrode-Westhausen, Heuthen, Reinholterode und Steinbach, jeweils in der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der kommunalen Kindertageseinrichtung in der Gemeinde Steinbach, im § 8 Abs. 2, die Tabelle für die Höhe des Elternbeitrages nicht korrekt abgedruckt. Deshalb müssen diese Satzungen nochmals veröffentlicht werden. Sie treten somit auch erst am Tage nach Bekanntgabe des korrekten Abdruckes in Kraft.