Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Wingerode folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
| erhöht vermindert um € | vermindert um € | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge | ||
| gegenüber bisher € | auf nunmehr € verändert | ||||
| a) | im Verwaltungshaushalt |
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| die Einnahmen | 145.900,00 | 0,00 | 2.008.900,00 | 2.154.800,00 |
| und |
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| die Ausgaben | 145.900,00 | 0,00 | 2.008.900,00 | 2.154.800,00 |
| b) | im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen | 0,00 | 141.900,00 | 1.550.000,00 | 1.408.100,00 |
| und |
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| die Ausgaben | 0,00 | 141.900,00 | 1.550.000,00 | 1.408.100,00 |
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird von 500.000 € um 200.000 € vermindert und damit auf 300.000 € neu festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Höhe von 300.000 € bleibt gegenüber der bisherigen Festsetzung unverändert.
§ 6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§ 7
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.
37327 Wingerode, 29. November 2023
Gemeinde Wingerode
gez. Wehr
Bürgermeister — (Dienstsiegel)
| (1) | Mit Beschluss Nr. 157-23/2023 vom 24. Oktober 2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Wingerode die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 mit 1. Nachtragshaushaltsplan 2023 und die Anlagen beschlossen. |
| (2) | Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 27. November 2023 die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Wingerode rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt. |
| Die Bestimmungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. |
Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 21 Abs. 1 und 3 und § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127) i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Wingerode i.d. derzeitig gültigen Fassung mit dem Hinweis, dass der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit
| vom | 08. Dezember 2023 |
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| bis | 28. Dezember 2023 | (einschließlich), |
im Verwaltungsgebäude der VG *Leinetal*, in 37308 Bodenrode, Hauptstraße 73, während den üblichen Dienststunden (sh. Amtsblatt) zur Einsichtnahme ausgelegt ist.
Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.
37327 Wingerode, den 29. November 2023
Gemeinde Wingerode
gez. Wehr
Bürgermeister — (Dienstsiegel)