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Der Leinetalbote
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Heuthen

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Gemeinde Heuthen (Landkreis Eichsfeld) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund des § 60 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Heuthen folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte 1. Nachtragshaushaltsplan wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

erhöht

um

vermindert

um

und damit der Gesamtbetrag

des Haushaltsplanes

einschl. der Nachträge

gegenüber bisher

auf nunmehr

verändert

a) im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

0,00

700,00

1.197.300,00

1.196.600,00

und

die Ausgaben

0,00

700,00

1.197.300,00

1.196.600,00

b) im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

0,00

17.700,00

1.039.500,00

1.021.800,00

und

die Ausgaben

0,00

17.700,00

1.039.500,00

1.021.800,00

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan in Höhe von 150.000 € bleibt gegenüber der bisherigen Festsetzung unverändert.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

37308 Heuthen, den 22. November 2024

Gemeinde Heuthen

gez.

Gaßmann  — (Dienstsiegel)

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

(1)

Mit Beschluss Nr. 12-02/2024 vom 10. Oktober 2024 hat der Gemeinderat der Gemeinde Heuthen die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 mit 1. Nachtragshaushaltsplan und die Anlagen beschlossen.

(2)

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 21. November 2024 die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Heuthen rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt.

Die Bestimmungen der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2024 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Auslegungshinweis

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 21 Abs. 1 und 3 und § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 33 des Gesetzes vom 02. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Heuthen i.d. derzeitig gültigen Fassung mit dem Hinweis, dass der 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 in der Zeit

vom 20. Dezember 2024

bis 06. Januar 2025 (einschließlich),

im Verwaltungsgebäude der VG „Leinetal“, in 37308 Bodenrode, Hauptstraße 73, während den üblichen Dienststunden (sh. Amtsblatt) zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

37308 Heuthen, den 22. November 2024

Gemeinde Heuthen

gez.

Gaßmann  —  (Dienstsiegel)

Bürgermeister