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Der Leinetalbote
Ausgabe 12/2024
Das Ordnungsamt informiert
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Das Ordnungsamt informiert

das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“ hat die angezeigten Daten gehaltener Hunde kontrolliert. Dabei wurde festgestellt, dass einige Tiere erheblich älter sein müssten, als die einschlägige Fachliteratur es für spezielle Rassen beschreibt. Dies sind natürlich nur statistische Daten und Hunde können auch erheblich älter werden.

Es stellt sich hier aber trotzdem die Frage, ob diese ursprünglich angezeigten Hunde tatsächlich noch leben, oder ob sich durch die Hundehalter bereits neue Hunde zugelegt worden sind, zumal die entsprechende Hundesteuer ja weiterhin bezahlt wird.

Sollte dies zutreffen, sei darauf hingewiesen, dass die Haltung des verstorbenen Hundes abgemeldet und die Haltung eines neuen Hundes entsprechend wieder angemeldet werden muss. Dabei ist der Nachweis der Kennzeichnung mit einem fälschungssicheren elektronisch lesbaren Transponder nach ISO-Standard (Mikrochip) sowie der Abschluss einer Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich. (§ 2 Abs. 4 und 5 Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren).

Die dazu benötigten Formulare sind beim Ordnungsamt bzw. auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“ unter https://vg-leinetal.de/formulare/ erhältlich.

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