Ab 2025 treten bedeutende Änderungen bei der Grundsteuer in Kraft. Hier sind die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind:
Gültigkeit der alten Bescheide:
Alle bisherigen Grundsteuerbescheide sind nur noch bis zum 31. Dezember 2024 gültig. Sie erhalten keine separate Abmeldung für Ihren alten Bescheid - dieser läuft automatisch am 31. Dezember 2024 aus.
Zahlung ohne neuen Bescheid:
Im Jahr 2025 ist die Grundsteuer erst zu zahlen, sobald Sie einen neuen Bescheid von uns erhalten haben.
Einzugsermächtigungen:
Bestehende SEPA-Mandate behalten auch für die neu zu erstellenden Bescheide ihre Gültigkeit. Durch die Kämmerei der VG Leinetal erfolgt eine automatische Zuordnung der neuen Messbeträge.
Bei Neufestsetzungen erhalten Sie mit dem Grundsteuerbescheid einen Vordruck für das SEPA-Mandat. Dieses kann auch auf der Homepage der VG Leinetal heruntergeladen werden.
Daueraufträge:
Falls Sie Daueraufträge für die Grundsteuer eingerichtet haben, denken Sie bitte daran, diese bei Ihrer Bank zu kündigen.
Hinweis:
Die Grundsteuer A ist ab dem 01.01.2025 nicht mehr vom Pächter eines landwirtschaftlichen Grundstückes zu zahlen, sondern vom Eigentümer.
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