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Der Leinetalbote
Ausgabe 12/2025
Das Ordnungsamt informiert
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Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel

Die seit Anfang November angeordnete Stallpflicht für Geflügel wird mit Wirkung zum 09.12.2025 wieder aufgehoben.

Grundlage ist die aktuelle Risiko-Einschätzung für den Landkreis Eichsfeld im Zusammenhang mit der Lage in den Nachbarkreisen.

Im Landkreis Eichsfeld wurde trotz laufendem Monitoring seit dem 04.11.2025 kein erkranktes Tier mehr aufgefunden; in angrenzenden Kreisen ruht das Geschehen seit ca. 14 Tagen. Die Belastung von Geflügel, welches üblicherweise Freilauf hat, ist durch eine längere Stallpflicht nicht unerheblich.

Die zuständige Behörde muss hier Seuchenschutz- gegen Tierschutz-Gesichtspunkte abwägen, wobei zum jetzigen Zeitpunkt die Stallpflicht zu Gunsten des Tierschutzes wieder aufgehoben werden kann.