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Der Leinetalbote
Ausgabe 12/2025
Das Ordnungsamt informiert
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Wichtige Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerk zum Jahreswechsel

Der Jahreswechsel steht bevor - damit verbunden ist traditionell das Abbrennen von Feuerwerkskörpern. Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger auf die geltenden gesetzlichen Bestimmungen hinweisen, um Gefahren zu vermeiden und ein friedliches Miteinander zu gewährleisten.

Wann darf Feuerwerk abgebrannt werden?

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (klassische Silvesterfeuerwerkskörper wie Raketen, Batterien und Böller) dürfen grundsätzlich nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen ab 18 Jahren gezündet werden.

Außerhalb dieser beiden Tage ist das Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 verboten.

Sicherheits- und Rücksichtnahme-Hinweise

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, beim Umgang mit Feuerwerk besonders vorsichtig zu sein:

Halten Sie ausreichend Abstand zu Personen, Gebäuden und Fahrzeugen.

Verwenden Sie ausschließlich geprüftes Feuerwerk (CE-Zeichen).

Verzichten Sie auf das Abbrennen von Feuerwerk in Waldnähe oder bei starkem Wind.

Rücksicht auf Haustiere und Wildtiere ist besonders wichtig - vermeiden Sie unnötigen Lärm abseits der üblichen Zeiten.

Danke für Ihre Unterstützung

Mit verantwortungsvollem Verhalten kann jeder dazu beitragen, den Jahreswechsel sicher, friedlich und ohne Zwischenfälle zu gestalten. Wir danken allen Bürgerinnen und Bürgern für ihre Rücksichtnahme und wünschen einen guten Start ins neue Jahr!