Im Rahmen des europaweit vorgeschriebenen Lärmaktionsplanes wurden die in Thüringen durch den Straßenverkehr an den Hauptverkehrsstraßen verursachte Lärmsituation sowie die ggf. betroffenen Einwohner, Wohneinheiten, Schulen und Krankenhäuser ermittelt. Diese Ermittlungen ergab das die Gemeinden Bodenrode-Westhausen, Reinholterode, Steinbach und Wingerode einen Lärmaktionsplan erstellen müssen. Es ist vorgeschrieben, den Entwurf des Lärmaktionsplanes zu veröffentlichen.
Sie finden diesen Entwurf des Lärmaktionsplanes auf der Homepage unter: www.vg-leinetal.de.
Die Bürger sind eingeladen, aktiv an der bevorstehenden Ausarbeitung eines Lärmaktionsplanes mitzuwirken.
Einsichtnahme kann auch in der Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal*, Hauptstraße 73, 37308 Bodenrode, Bauamt, Zimmer 201 (Hauptgebäude - Dachgeschoss) während folgender Dienstzeiten
| Montag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
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| Dienstag | von 09.00 - 12.00 Uhr | und 14.00 - 18.00 Uhr |
| Donnerstag | von 09.00 - 12.00 Uhr | und 14.00 - 16.00 Uhr |
| Freitag | von 09.00 - 12.00 Uhr |
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genommen werden.
37308 Bodenrode-Westhausen, den 06. Februar 2024
gez. M. Müller — (- Dienstsiegel -)
Gemeinschaftsvorsitzende
Verwaltungsgemeinschaft Leinetal