Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Bisher nutzen, wie zu den vergangenen Wahlen, wieder zahlreiche Wahlberechtigte in unserem VG-Gebiet die Möglichkeit zur Briefwahl - Tendenz stetig steigend! Jeder Wahlberechtigte hat bis zum 02. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtung erhalten, woraufhin schriftlich, persönlich oder online die Briefwahlunterlagen beantragt werden können.
Erst am 06. Februar 2025 wurden den Verwaltungen die Stimmzettel geliefert, so dass auch erst ab diesem Zeitpunkt, vom Briefwahlbüro der VG, die Briefwahunterlagen an die Wähler geschickt werden konnten. Somit verbleiben nur max. 14 Tage Zeit, in der ohnehin verkürzten Frist der vorgezogenen Bundestagswahl, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. Das heißt, in diesem Zeitrahmen muss das Verfahren abgewickelt werden: 1. Briefwahl beantragen, 2. Versendung der Wahlunterlagen an die Wahlberechtigten durch die Verwaltung und 3. Zurücksendung des Wahlbriefes an die VG durch den Wahlberechtigten.
Deshalb der Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, welche Briefwahl beantragt haben oder noch möchten!
Bitte achten Sie unbedingt darauf, den Wahlbrief so rechtzeitig an die VG Leinetal zurückzusenden, dass dieser dort spätestens am Wahlsonntag, den 23. Februar 2025, um 18.00 Uhr im Postkasten der VG (optional bis um 17.00 Uhr in der jeweiligen Gemeinde) eingeht.
Für Wahlbriefe, die postalisch versendet werden, empfiehlt die Deutsche Post, diese bis spätestens Dienstag, den 18. Februar 2025, abzusenden.
Der 21. Februar 2025 (bis 15.00 Uhr) ist der letzte Tag zur Beantragung von Wahlscheinen, danach ist die Briefwahl regulär beendet.
Für die 7 Wahlbezirke der Verwaltungsgemeinschaft wurde auf Anweisung des Kreiswahlleiters der Briefwahlbezirk „Leinetal“ gebildet. Dieser tritt am Wahltag um 18.00 Uhr am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft zusammen und ermittelt das Briefwahlergebnis.
Das bedeutet, die abgegebenen Stimmen der Briefwahl gehen als Briefwahlergebnis insgesamt in das Wahlergebnis ein. Sie werden nicht den einzelnen Gemeinden oder Stimmbezirken hinzugerechnet.
Wähler, die das Wahlrecht am Wahlsonntag per Urnengang ausüben, haben hierzu von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr in ihren Gemeinden Gelegenheit. Der entsprechende Stimmbezirk und der Wahlraum sind auf der Wahlbenachrichtigungskarte, die jeder Wahlberechtigte erhalten hat, angegeben. Die Wahlbenachrichtigungskarte oder Personalausweis / Reisepass sollten zur Wahl mitgebracht werden.
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln (siehe Musterabdruck) den jeder Wähler beim Betreten des Wahlraumes ausgehändigt bekommt.
Jeder Wähler hat eine Erststimme (Stimme für einen Wahlkreisbewerber) und eine Zweitstimme (Stimme für eine Partei der Landesliste).
Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
Um zur Bundestagswahl ohne Hilfsperson eigenständig wählen zu können, besteht die Möglichkeit, sich einer Ausfüllhilfe (Wahlschablone) zu bedienen. Bei Interesse an einer Nutzung solch einer Wahlschablone zum Ausfüllen des Stimmzettels, melden Sie sich bitte beim Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V., unter der Telefonnummer: 03643 / 742906 (unerheblich ist dabei, ob Sie Mitglied in diesem Verein sind oder nicht) oder direkt beim
| - | „Kreisverband der Mitglieder Blinden- und Sehbehindertenverband Thüringen e.V.“, geschäftsansässig: Auf der Rinne 1a, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Tel.: 03606 / 619552 |
| sowie |
| - | „Blickpunkt Auge“ (Überregionale Beratungsstelle), geschäftsansässig: Auf der Rinne 1a, 37308 Heilbad Heiligenstadt, Tel.: 03606 / 619552 |
Die Wahlschablonen sind sowohl für die Wahl im Wahllokal, als auch für die Briefwahl nutzbar.
Das Briefwahllokal der VG befindet sich seit den Wahlen im letzten Jahr im Einwohnermeldeamt. Unsere Mitarbeiterinnen arbeiten, neben dem laufenden Geschäft, taggenau die eingegangen Briefwahlanträge ab und es besteht die Möglichkeit, gleich vor Ort zu wählen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es dementsprechend auch mal zu Wartezeiten kommen kann. Vielen Dank!!
Bereits in der letzten Ausgabe unseres Amtsblattes wurden die Wahlbekanntmachung und der Hinweis auf die repräsentative Wahlstatistik in der Gemeinde Geisleden veröffentlicht und auch nochmal in der vorliegenden Ausgabe gleich im Anschluss.
Bei Fragen rund um die Wahl, rufen Sie uns gerne an: 03606 / 550015!
Bianca Sippel
Hauptamt
Musterstimmzettel WK 188