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Der Leinetalbote
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Am 31.12.2023 endet bundesweit die Amtszeit der aktuell amtierenden Schöffen und Jugendschöffen.

Für die folgende Amtszeit, die am 01. Januar 2024 beginnt, sind in Thüringen ca. 2000 Schöffen neu zu wählen.

Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal sollen aus ihren Orten ebenfalls Personen in die Vorschlagslisten aufnehmen und dem Amtsgericht Heiligenstadt übermitteln.

In die Vorschlagslisten der Gemeinden des Bezirks des Amtsgerichts Heilbad Heiligenstadt sind für die Wahl der Schöffen 128 Personen aufzunehmen. Diese wurden auf die Gemeinden des Bezirks verteilt.

Dabei wurde vom Präsidenten des Landgerichts für unsere Gemeinden folgender Schlüssel festgelegt.

Schöffinnen und Schöffen üben einen Teil Staatsgewalt aus. Sie wirken mit, wenn Mitbürger verurteilt oder freigesprochen werden. Sie stehen gleichberechtigt neben dem Berufsrichter.

Das Schöffenamt ist ein sehr wichtiges und verantwortungsvolles Ehrenamt, welches dazu beiträgt, die Rechtspflege in der Bevölkerung zu verankern.

Alle am Ehrenamt

a)

als Jugendschöffe interessierten Personen

melden sich bitte umgehend beim Jugendamt des Landkreises Eichsfeld, Aegidienstraße 24, 37308 Heilbad Heiligenstadt

b)

als Schöffe interessierten Personen

melden sich bitte umgehend bei der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal in Bodenrode, Ansprechpartner ist Herr Schütze (03606/550040).

Für die entsprechende Bewerbung ist ein Formblatt auszufüllen, dass bei der Verwaltungsgemeinschaft angefordert oder auf unserer Homepage: www.vg-leinetal.de heruntergeladen werden kann.

Für die Wahl zum Schöffen/Jugendschöffen sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, wobei die deutsche Staatsangehörigkeit Grundvoraussetzung für dieses Ehrenamt ist.

Ferner sollen die Kandidaten das 25. Lebensjahr vollendet haben, nicht älter als 70 Jahre sein und ihren Wohnsitz zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste innerhalb der Gemeinde des Gerichtsbezirks haben.

Der weitere Werdegang:

Den Gemeinden obliegt die Aufstellung der Vorschlagslisten. Hierzu ist bis zum 15.06.2023 die Zustimmung des Gemeinderates erforderlich.

Die aufgestellten Vorschlagslisten sind in der Gemeinde für die Dauer von einer Woche zu Jedermann Einsicht aufzulegen (ortsübliche öffentliche Bekanntmachung).

Spätester Termin für die Beendigung der Auflegung: 31.07.2023

Anschließend, bis spätestens 15.08.2023, ist die fertige Vorschlagsliste an das für den Bezirk der Gemeinde zuständige Amtsgericht (hier Heilbad Heiligenstadt) zu übersenden.

Die Vorschlagsliste für Jugendschöffen wird entsprechend der vorliegenden Bewerbungen vom Jugendhilfeausschuss aufgestellt. Es gelten die Fristen wie bei der Aufstellung der Schöffen.

Bei Interesse melden Sie sich bitte schnellstmöglich, damit Ihre Namen in die Vorschlagsliste übernommen und diese vom jeweiligen Gemeinderat bis zum 15.06.23 beschlossen werden kann.

E. Wehr

stellv. Gemeinschaftsvorsitzender