Der Gemeinderat der Gemeinde Bodenrode-Westhausen, hat in seiner Sitzung am 08. Juni 2022 mit Beschluss Nr. 134 - 17/2022 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes Nr. 6 Wohngebiet *Aueweg* der Gemeinde Bodenrode-Westhausen gefasst.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung wird durch öffentliche Auslegung und Darstellung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hiermit bekannt gegeben.
Ziel des Bebauungsplanes ist, Baurecht für die Errichtung von Wohnhäusern am Standort*Aueweg* im Ortsteil Westhausen zu erlangen, sowie die Erschließung und Einbindung des Plangebietes in die Landschaft sicher zu stellen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsgebietes und seine Lage geht aus der nachfolgenden Planskizze, die Bestandteil der Bekanntmachung ist, hervor.
Eine Änderung des Geltungsbereichs könnte sich im Verfahren ergeben.
Die frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird wie folgt durchgeführt:
Dazu wird die beabsichtigte Planung in der Zeit
vom 25. März 2024 bis zum 26. April 2024
auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal* www.vg-leinetal.de - Verwaltung - Bauleitplanung Bodenrode-Westhausen Bebauungsplan Nr. 7 Wohngebiet *Aueweg* und zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die genannten Unterlagen in der
Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal*
OT Bodenrode
Hauptstraße 73
37308 Bodenrode-Westhausen
im Versammlungsraum (Hauptgebäude - Dachgeschoss) während der Sprechzeiten ausgelegt.
Sprechzeiten der VG *Leinetal* mit Sitz in Bodenrode:
| Montag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr |
| Dienstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr |
| Mittwoch | keine Sprechzeiten |
| Donnerstag | 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr |
| Freitag | 09.00 bis 12.00 Uhr |
Während der Auslegungszeit erhalten interessierte Bürger Auskunft. Es besteht die Möglichkeit der Erörterung. Desweiteren können Gegenvorschläge oder Änderungswünsche vorgetragen werden.
Während der Veröffentlichung kann jedermann Stellungnahmen zum Entwurf abgeben. Diese können elektronisch an die E-Mail-Adresse poststelle@vg-leinetal.de übermittelt beziehungsweise schriftlich an die Verwaltungsgemeinschaft *Leinetal*, Hauptstraße 73, 37308 Bodenrode-Westhausen, oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und der Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 7 Wohngebiet „Aueweg“ unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Bodenrode-Westhausen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist (§ 4a, Abs. 6, Satz 1, Baugesetzbuch).
Hinweis:
Bei der Abgabe der Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungsergebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.
Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird in öffentlicher Sitzung des Gemeinderates beraten und entschieden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gleichzeitig zu einer öffentlichen Anhörungsversammlung innerhalb der Auslegungszeit eingeladen.
Die Anhörungsversammlung findet am
Dienstag, den 16. April 2024
von 17.30 bis 18.30 Uhr
in der Gemeindeverwaltung
Mehlsstraße 41
37308 Bodenrode-Westhausen
statt.
37308 Bodenrode-Westhausen, den 20. Februar 2024
gez. Weidemann
Bürgermeister — (Dienstsiegel)