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Der Leinetalbote
Ausgabe 3/2025
Sonstige amtliche Bekanntmachungen
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Überprüfung der Standsicherheit der Grabanlagen auf den kommunalen Friedhöfen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal

Werte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes sind die Friedhofsverwaltungen, hier die Gemeinden mit Friedhöfen in kommunaler Trägerschaft angehalten, mindestens einmal im Jahr, nach der Frostperiode, die Grabanlagen auf deren Standfestigkeit zu prüfen.

Im Zusammenhang mit der Standfestigkeit von Grabanlagen wird auf das Bürgerliche Gesetzbuch, §§ 836 Abs.1, 837 verwiesen.

Neben dem Eigentümer des Friedhofes muss aber auch der Inhaber/Nutzungsberechtigte einer Grabstätte, das darauf errichtete Grabmal samt Umfassung regelmäßig daraufhin überprüfen, ob erkennbare oder versteckte Mängel die Standsicherheit beeinträchtigen.

Die erforderliche Standfestigkeit ist dann gegeben, wenn das Grabmal am oberen Ende der Breitseite, mit normaler Armkraft, je nach Höhe, mit 30 bzw. 50 kg belastet werden kann und dabei keinerlei Schwankungen auftreten.

Alle Grabnutzungsberechtigten sind hiermit aufgefordert, die betreffenden Grabanlagen hinsichtlich der erforderlichen Standfestigkeit zu überprüfen und ggf. vorgefundene Mängel zu beseitigen bzw. durch Fachfirmen beseitigen zu lassen.

Das Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal wurde, wie in den Jahren zuvor, durch die Mitgliedsgemeinden beauftragt, die vorgenannte Überprüfung der Grabanlagen vorzunehmen.

Die Überprüfung wird ab dem 22. April 2025 erfolgen.

Weist eine Grabstätte nicht die notwendige Standsicherheit auf, wird ein Aufkleber am Grabmal angebracht.

Sollte zu den Überprüfungen festgestellt werden, dass durch eine Grabanlage eine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit ausgeht, so wird diese (auf Kosten des Grabnutzungsberechtigten) gesichert, das Grabmal unter Umständen auch umgelegt.

Ebenfalls durch Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal erfolgen Nachkontrollen, inwieweit die Grabnutzungsberechtigten ihrer Instandsetzungspflicht nachgekommen sind.

Im Interesse der Sicherheit der Besucher unserer Friedhöfe fordere ich die Grabnutzungsberechtigten auf ihrer Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht nachzukommen.

Bodenrode-Westhausen im März 2025

gez.

Madlen Lutterodt

Leiterin Ordnungsamt

VG „Leinetal“