Titel Logo
Der Leinetalbote
Ausgabe 4/2023
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Gemeinde Hohes Kreuz Landkreis Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2023

der Gemeinde Hohes Kreuz Landkreis Eichsfeld für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 414, 415), erlässt die Gemeinde Hohes Kreuz folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und

Ausgaben mit

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v.H.

b) für die Grundstücke (B)

390 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Als Anlage gilt der Stellenplan.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.

37308 Hohes Kreuz, den 31. März 2023

Gemeinde Hohes Kreuz

gez.

Heß  —  (- Dienstsiegel -)

Bürgermeister

Beschluss- und Genehmigungsvermerk

(1)

Mit Beschluss Nr. 122-20 / 2023 vom 22. Februar 2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Hohes Kreuz die Haushaltssatzung 2023 mit Haushaltsplan und die Anlagen beschlossen.

(2)

Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld hat mit Schreiben vom 30. März 2023 die Haushaltssatzung der Gemeinde Hohes Kreuz rechtsaufsichtlich behandelt und die unverzügliche Bekanntmachung genehmigt.

Die Bestimmungen der Haushaltssatzung 2023 enthalten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Auslegungshinweis

Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund § 21 Abs. 1 und 3 und § 57 Abs. 3 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 05. Oktober 2022 (GVBl. S. 141, 415), i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Hohes Kreuz i.d. derzeitig gültigen Fassung mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der Zeit

vom

14. April 2023

bis

02. Mai 2023

einschließlich

im Verwaltungsgebäude der VG *Leinetal* in 37308 Bodenrode, Hauptstraße 73, während der üblichen Dienstzeiten (sh. Amtsblatt *Der Leinetalbote*) zur Einsichtnahme ausgelegt ist.

Der Haushaltsplan kann bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres während der allgemeinen Geschäftsstunden unter der vorstehenden Anschrift eingesehen werden.

Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

37308 Hohes Kreuz, den 31. März 2023

Gemeinde Hohes Kreuz

gez.

Heß  — (- Dienstsiegel -)

Bürgermeister