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Der Leinetalbote
Ausgabe 4/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geisleden vom 04. Mai 2004

Die Gemeinde Geisleden erlässt aufgrund der §§ 19 Abs. 1, 20 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), die folgende, mit Beschluss Nr. 150 - 22/ 2024, vom Gemeinderat am 06. Februar 2024 beschlossene

4. Änderungssatzung

zur

Hauptsatzung

der

Gemeinde Geisleden

vom 04. Mai 2004

§ 1 - Änderungen

1. Der Abs. 4 im § 11 - Entschädigungen - erhält nachstehend neue Fassung:

(4) Für ehrenamtlich Tätige, die nicht Mitglied des Gemeinderats sind, gelten die Regelungen hinsichtlich des Sitzungsgeldes, des Verdienstausfalls bzw. der Pauschalentschädigung und der Reisekosten (Abs. 1, 2 und 3) entsprechend.

Die Mitglieder des Wahlausschusses erhalten für die Teilnahme an den Sitzungen und die Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Durchführung der Wahlen am Wahltag sowie erforderlichenfalls für den folgenden Tag eine pauschale Entschädigung von 30,00 €.

2. Dem § 11 - Entschädigungen - wird nach Abs. 5 nachstehender Abs. 6 angefügt:

(6) Zur Organisation der Benutzung der Bibliothek der Gemeinde Geisleden kann eine Person eingesetzt werden. Sie erhält eine monatliche Entschädigung von 100,00 €.

§ 2 - Fortbestand

Alle anderen Festlegungen in der Hauptsatzung der Gemeinde Geisleden vom 04. Mai 2004 sowie der 1. Änderungssatzung vom 02. September 2010, der 2. Änderung vom 08. Juli 2014 bleiben und deren 3. Änderung vom 04. Januar 2024 bleiben unverändert.

§ 3 - Inkrafttreten

Die 4. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Geisleden vom 04. Mai 2004, tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

37308 Geisleden, den 21. März 2024

Gemeinde Geisleden

gez.

Dr. Frant  —  ( - Dienstsiegel -)

Bürgermeisterin

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende, von der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Eichsfeld, mit Schreiben vom 19. März 2024, bestätigte

4. Änderungssatzung zur

Hauptsatzung

der Gemeinde Geisleden

wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), i.V.m. § 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Geisleden i.d. derzeitig gültigen Fassung öffentlich bekannt gemacht.

Verstöße wegen Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

37308 Geisleden, den 21. März 2024

Gemeinde Geisleden

gez.

Dr. Frant  —  ( - Dienstsiegel -)

Bürgermeisterin