Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“
bilden gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 Thüringer Schiedsstellengesetz die Schiedsstelle „Leinetal“.
Durch die Direktorin des Amtsgerichtes Heilbad Heiligenstadt, Frau Dräger, wurden Frank Vasterling als Schiedsmann und Marcus Lärz als stellvertretender Schiedsmann berufen und verpflichtet.
Der Schriftverkehr mit der Schiedsperson ist unter der Anschrift des Sitzes der Schiedsstelle:
Verwaltungsgemeinschaft „Leinetal“
Bodenrode
Hauptstraße 73
Schiedsstelle
37308 Bodenrode-Westhausen
zu führen.