Mit Beschluss Nr. 41 - 06 / 2025 hat der Gemeinderat (GemR) der Gemeinde Bodenrode-Westhausen, in seiner 6. Sitzung am 18. März 2025 die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Er trägt die hinreichende Gebietsbezeichnung:
Bebauungsplan Nr. 8
„Solarpark Bodenrode-Westhausen“
Gemeinde Bodenrode-Westhausen
Landkreis Eichsfeld
Der Beschluss wird hiermit, gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB i.d. derzeitig gültigen Fassung i.V.m. § 12 der Hauptsatzung (HptSatz) der Gemeinde Bodenrode-Westhausen i.d. derzeitig gültigen Fassung, im Amtsblatt „Der Leinetalbote“, öffentlich bekannt gemacht.
37308 Bodenrode-Westhausen, den 01. April 2025
gez.
Weidemann — (Siegel)
Bürgermeister
(Anlage: Karte Geltungsbereich B-Plan)