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Der Leinetalbote
Ausgabe 5/2024
Wahlinformationen
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Kommunalwahlen im Freistaat Thüringen am 26. Mai 2024

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschläge Gemeinde Geisleden

1. Der Wahlausschuss der Gemeinde Geisleden hat in seiner Sitzung am 23. April 2024 folgende Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeinderatsmitglieder in der Gemeinde Geisleden als gültig zugelassen, die hiermit bekannt gegeben werden.

2.

3. Es ist nur ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden. Die Wahl der Gemeinderatsmitglieder wird als Mehrheitswahl ohne Bindung an etwaige vorgeschlagene Bewerber und ohne das Recht der Stimmhäufung auf einen Bewerber durchgeführt. Der Wähler hat so viele Stimmen wie Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Das sind 8 Stimmen. Es ist ein gültiger Wahlvorschlag zugelassen worden, der auf dem amtlichen Stimmzettel vorgedruckt wird. Der Wähler/Die Wählerin kann Bewerber/Bewerberinnen streichen und Stimmen an wählbare Personen vergeben, indem er/sie diese Nachnamen, Vornamen und Beruf oder in sonst eindeutig bezeichnender Weise handschriftlich einträgt. Der Wähler/Die Wählerin kann den Wahlvorschlag auch unverändert durch entsprechende Kennzeichnung annehmen.

Geisleden, den 03. Mai 2024

gez. Anja Werkmeister

Gemeindewahlleiterin