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Der Leinetalbote
Ausgabe 5/2024
Wahlinformationen
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Kommunalwahlen am 26. Mai 2024

HINWEISE ZU DEN EINZELNEN WAHLVERFAHREN UND ZUR BRIEFWAHL

1. Wahl der Gemeinderatsmitglieder

Am 23. April 2024 fanden in allen Gemeinden die Sitzungen der Wahlausschüsse statt. Unter anderem wurden die Beschlüsse über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge gefasst.

Danach ergibt sich zur Wahl der Gemeinderatsmitglieder folgende Konstellation in den Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal.

Das Wahlverfahren in den Gemeinden Bodenrode-Westhausen, Heuthen, Reinholterode und Steinbach (Verhältniswahl) ist unter Punkt 3.1. und das Wahlverfahren in der Gemeinde Geisleden (Mehrheitswahl) ist unter Punkt 3.1.1. der in dieser Ausgabe des Amtsblattes veröffentlichten Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl näher erläutert.

2. Wahl der Kreistagsmitglieder / Wahl des Landrates

In der Kreiswahlausschusssitzung vom 23. April 2024 wurden insgesamt 11 Wahlvorschläge für die Kreistagswahl und 6 Wahlvorschläge für die Landratswahl zugelassen.

3. Hinweise zur Briefwahl

Wer in Form der Briefwahl wählen möchte, benötigt dazu einen Wahlschein. Ein Wahlberechtigter, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder der aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grund in das Wählerverzeichnis nicht aufgenommen worden ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein. Der Vordruck für einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Wahlscheine können bis spätestens 24. Mai 2024, bis 18.00 Uhr, bei der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal, Nebengebäude II - im Einwohnermeldeamt oder auf elektronischem Wege bis spätestens 21. Mai 2024 über die Internetadresse www.wahlen.thueringen.de [Wahlscheinantrag für Wahlen in Thüringen] (siehe auch QR -Code unten) oder auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal beantragt werden. Wird der Antrag auf dem Postweg oder elektronisch versandt sind die üblichen Postlaufzeiten zu beachten. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt. Wer im Besitz eines Wahlscheins ist, kann an der Wahl im Wege der Briefwahl teilnehmen.

Nach Beantragung werden dem Antragsteller der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen in der gesetzlich vorgesehenen Form zugestellt.

Jeder Wahlberechtigte, der einen Wahlschein erhält, kann nur auf dem Wege der Briefwahl wählen.

Der Briefwähler hat der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft in einem verschlossenen Wahlbriefumschlag

1.

seinen Wahlschein und

2.

seine Stimmzettel in einem besonderen verschlossenen Stimmzettelumschlag so rechtzeitig zu übersenden, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag, 26. Mai 2024 bis 18.00 Uhr, bei der Gemeinde ober bis 17.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Leinetal eingeht. Bitte beachten Sie auch hier unbedingt die üblichen Postlaufzeiten!

Briefwahlunterlagen werden von der Verwaltungsgemeinschaft ab dem 03. Mai 2024 ausgegeben und verschickt. Am Sitz der VG Leinetal, ist das Briefwahllokal im Einwohnermeldeamt eingerichtet worden. Dort kann man nach Erhalt des Wahlscheins vor Ort im Rahmen der Briefwahl wählen. Die erhaltene Wahlbenachrichtigungskarte ist vorzulegen.

Wir weisen Sie ausdrücklich darauf hin, dass es beim Wählen vor Ort zu Wartezeiten kommen kann und bitten hierbei um Nachsicht, denn der übliche Bürgerverkehr im Einwohnermeldeamt findet weiterhin parallel statt und wird von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgearbeitet.

B. Sippel

Hauptamt